Bei folgenden Leistungen erstattet die Krankenkasse 80 % des Kassentarifes.
Das bedeutet pro Hausbesuch werden € 29,36 und pro Hebammenordination € 20,96 von der Krankenkasse rückerstattet.
AMBULANTE GEBURT (Entlassung innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt)
BETREUUNG NACH ENTLASSUNG AUS DEM KRANKENHAUS
DIE WAHLHEBAMME
wird von Ihnen persönlich bezahlt. Die genauen Kosten für die jeweiligen Leistungen entnehmen Sie bitte der Rubrik Kosten. Die Krankenkasse erstattet Ihnen dann 80 % vom Kassentarif. Kassentarif 41.70 Euro (inklusive 5.- Euro Strukturpauschale und zusätzlich amtliches Kilometergeld), für eine Sprechstunde in der Ordination 31.20 Euro (inklusive 5.- Euro Strukturpauschale). Rückerstattung wird vom Kassentarif ohne Strukturpauschale berechnet.
Hebammenleistungen, die von der Krankenkasse nicht bezahlt werden: