Bei folgenden Leistungen erstattet die Krankenkasse 80 % des Kassentarifes.
Das bedeutet pro Hausbesuch werden ca € 30 und pro Hebammenordination ca € 20 von der Krankenkasse rückerstattet.
AMBULANTE GEBURT (Entlassung innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt)
BETREUUNG NACH ENTLASSUNG AUS DEM KRANKENHAUS
DIE WAHLHEBAMME
wird von Ihnen persönlich bezahlt. Die genauen Kosten für die jeweiligen Leistungen entnehmen Sie bitte der Rubrik Tarife. Die Krankenkasse erstattet Ihnen dann 80 % vom Kassentarif. Kassentarif € 40,00 (inklusive € 10,- Strukturpauschale und zusätzlich amtliches Kilometergeld), für eine Sprechstunde in der Ordination € 28,50 (inklusive € 10,- Strukturpauschale). Rückerstattung wird vom Kassentarif ohne Strukturpauschale berechnet.
Hebammenleistungen, die von der Krankenkasse nicht bezahlt werden: