Kostenrückerstattung bei Wochenbettbetreuung


DIE WAHLHEBAMME

wird von Ihnen persönlich bezahlt. Die genauen Kosten für die jeweiligen Leistungen entnehmen Sie bitte der Rubrik Tarife. Die Krankenkasse erstattet Ihnen dann 80 % vom Kassentarif.

Für einen Hausbesuch beträgt der Kassentarif € 49,50, für eine Sprechstunde in der Ordination € 31,00.

Das bedeutet pro Hausbesuch werden ca € 40 und pro Hebammenordination ca € 25 von der Krankenkasse rückerstattet.

 

Bei folgenden Leistungen erstattet die Krankenkasse 80 % des Kassentarifes.

 

Schwangerschaft 

  • 1 Stunde Hebammenberatung (Mutter-Kind-Pass) zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche 
  • Die Kosten von € 50 werden vollständig durch die Krankenkasse übernommen.
  • 1 Hausbesuch bzw 1 Sprechstunde ab der 32. SSW (muss von der Anzahl der Besuche im Wochenbett abgezogen werden)

Bei geplanter ambulante Geburt (Entlassung innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt)

  • 2 Hausbesuche in der Schwangerschaft bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination ab der 22. SSW (erforderlichenfalls ab der 12. SSW)

Geburt im Krankenhaus 

  • Täglich 1 Hausbesuch nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bis zum 5. Tag nach der Geburt (bzw bis zum 6. Tag nach FrühgeburtMehrlingsgeburt oder Kaiserschnittentbindung)
  • bei Bedarf 6 bzw 7 weitere Hausbesuche (Ordinationen) vom 6. Tag bis zur 8. Woche nach der Geburt (bzw bis zur 12. Woche nach FrühgeburtMehrlingsgeburt oder Kaiserschnittentbindung)

 

Hebammenleistungen, die von der Krankenkasse nicht bezahlt werden:

  • Visiten in der Frühschwangerschaft (Schwangerschaftsbeschwerden, Ernährung, Beratung zur Pränataldiagnostik usw.)
  • Geburtsvorbereitung für Frauen / Paare
  • Stillgruppen, Babytreff