wird von Ihnen persönlich bezahlt. Die genauen Kosten für die jeweiligen Leistungen entnehmen Sie bitte der Rubrik Tarife. Die Krankenkasse erstattet Ihnen dann 80 % vom Kassentarif.
Kassentarif € 46,00 (inklusive € 17,- Strukturpauschale und zusätzlich amtliches Kilometergeld), für eine Sprechstunde in der Ordination € 30,- (inklusive € 14,- Strukturpauschale). Die Rückerstattung wird vom Kassentarif ohne Strukturpauschale berechnet.
Bei folgenden Leistungen erstattet die Krankenkasse 80 % des Kassentarifes.
Das bedeutet pro Hausbesuch werden ca € 37 und pro Hebammenordination ca € 24 von der Krankenkasse rückerstattet.
SCHWANGERSCHAFT
1 Stunde Hebammenberatung (Mutter-Kind-Pass) zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche
1 Hausbesuch bzw Hebammenordination ab der 32. SSW (dieser muss von der Anzahl der Besuche im Wochenbett abgezogen werden)
AMBULANTE GEBURT (Entlassung innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt)
BETREUUNG NACH ENTLASSUNG AUS DEM KRANKENHAUS
Hebammenleistungen, die von der Krankenkasse nicht bezahlt werden: