DIE WAHLHEBAMME
wird von Ihnen persönlich bezahlt. Die genauen Kosten für die jeweiligen Leistungen entnehmen Sie bitte der Rubrik Tarife. Die Krankenkasse erstattet
Ihnen dann 80 % vom Kassentarif.
Für einen Hausbesuch beträgt der Kassentarif € 49,50, für eine Sprechstunde in der Ordination € 31,00.
Das bedeutet pro Hausbesuch werden ca € 40 und pro Hebammenordination ca € 25 von der Krankenkasse rückerstattet.
Bei folgenden Leistungen erstattet die Krankenkasse 80 % des Kassentarifes.
Schwangerschaft
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1 Stunde Hebammenberatung (Mutter-Kind-Pass) zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche
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Die Kosten von € 50 werden vollständig durch die Krankenkasse übernommen.
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1 Hausbesuch bzw 1 Sprechstunde ab der 32. SSW (muss von der Anzahl der Besuche im Wochenbett abgezogen werden)
Bei geplanter ambulante Geburt (Entlassung innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt)
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2 Hausbesuche in der Schwangerschaft bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination ab der 22. SSW (erforderlichenfalls ab der 12. SSW)
Geburt im Krankenhaus
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Täglich 1 Hausbesuch nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bis zum 5. Tag nach der Geburt (bzw bis zum 6. Tag
nach Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder Kaiserschnittentbindung)
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bei Bedarf 6 bzw 7 weitere Hausbesuche (Ordinationen) vom 6. Tag bis zur 8. Woche nach der Geburt (bzw bis zur 12.
Woche nach Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder Kaiserschnittentbindung)
Hebammenleistungen, die von der Krankenkasse nicht bezahlt werden:
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Visiten in der Frühschwangerschaft (Schwangerschaftsbeschwerden, Ernährung, Beratung zur Pränataldiagnostik usw.)
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Geburtsvorbereitung für Frauen / Paare
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Stillgruppen, Babytreff