BETREUUNG NACH FEHLGEBURT

Wenn du auf diese Seite geklickt hast, weil es dich selber betrifft, dann tut es mir sehr leid.

 

Wenn aus guter Hoffnung Trauer wird,...

... dann fehlen oft die Worte. 

 

Ich kann mit dir über deine "stille Geburt" sprechen und dich begleiten. 

 

Wenn du nach der 18. Schwangerschaftswoche (ab SSW 18+0) eine Fehlgeburt hattest oder haben wirst, hast du Anspruch auf Hebammenbetreuung als Kassenleistung.

Das bedeutet, dass du bei einem Hausbesuch durch mich als Wahlhebamme eine teilweise Kostenrückerstattung durch deine Krankenkasse erhältst.

 

  • Möglich sind ein täglicher Hausbesuch nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bis zum 5. Tag nach der Geburt
  • und bei Bedarf 7 weitere Hausbesuche (Ordinationen) vom 6. Tag bis zur 8. Woche nach der Geburt.
  • Telefonische Beratung 
 
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